Situationen mit Auslandbezug
Wichtige Informationen für Grenzgänger, Auswanderer oder Rentenbezüger im Ausland.
Was möchten Sie tun?
Als Grenzgänger meine Sozialversicherungspflicht klären
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungspflicht.
Als Rentner im Ausland meine Rente beziehen
Ihre Schweizer Rente kann in der Regel auch ins Ausland ausbezahlt werden. Melden Sie uns Ihren Wohnsitzwechsel frühzeitig.
Bei einem Umzug ins Ausland meine Sozialversicherungen weiterführen
Wenn Sie die Schweiz verlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige AHV/IV weiterführen, um Beitragslücken zu vermeiden.
Haben Sie Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr