Als Grenzgänger meine Sozialversicherungspflicht klären
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungspflicht.
Für wen
Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU/EFTA-Staat wohnen.
Häufige Fragen
Die Koordination der Sozialversicherungen in der EU/EFTA ist komplex. In der Regel sind Sie im Wohnsitzland versichert, wenn Sie dort einen wesentlichen Teil (mind. 25%) Ihrer Tätigkeit ausüben.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr