Hilfe & Kontakt
Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu AHV, IV, EO und Familienzulagen. Nutzen Sie die Suche, um schnell die richtige Information zu finden.
Allgemeines & Kontakt
Unser Kundendienst ist telefonisch und am Schalter von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr für Sie da.
Sie können uns telefonisch unter +41 (0)62 837 18 58 (Mo–Fr 08:00–12:00 und 13:30–16:30 Uhr), per E-Mail an info@ahv-aihk.ch oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen.
AHV-Nummer & Dokumente
Sie können bei uns ein Duplikat bestellen. Füllen Sie dazu das Online-Formular "Versicherungsausweis bestellen" aus. Der neue Ausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
Einen Auszug aus Ihrem Individuellen Konto (IK) können Sie ganz einfach über unseren Online Schalter bestellen. Der Auszug wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post an Ihre Wohnadresse zugestellt.
Ihre 13-stellige AHV-Nummer (Format 756.xxxx.xxxx.xx) finden Sie auf Ihrem grauen Versicherungsausweis oder auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Beiträge & Abrechnung
Die Beiträge sind in der Regel vierteljährlich zu bezahlen. Bei Lohnbeiträgen zieht der Arbeitgeber diese direkt vom Lohn ab und überweist sie an die Ausgleichskasse.
Ja, als in der Schweiz wohnhafte Person sind Sie grundsätzlich auch als Nichterwerbstätige/r beitragspflichtig (z.B. Studierende, Weltreisende, Frühpensionierte), um Beitragslücken zu vermeiden. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Vermögen und Renteneinkommen.
Sie müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden und nachweisen, dass Sie auf eigene Rechnung und Gefahr arbeiten (z.B. durch Rechnungen, Mietverträge, Materialeinkäufe). Wir prüfen dann Ihren Status.
Renten & Leistungen
Ja, ein Vorbezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass dies zu einer lebenslangen Kürzung der Rente führt. Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt 3.04.
Wir empfehlen, die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen. Sie können das Anmeldeformular online herunterladen oder direkt bei uns beziehen.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert den Lebensunterhalt im Alter und im Todesfall. Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können, mit dem Ziel der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Familienzulagen
Anspruch haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen für Kinder bis 16 Jahre (Kinderzulage) bzw. bis 25 Jahre bei Ausbildung (Ausbildungszulage).
Die Ansätze variieren je nach Kanton. Im Kanton Aargau betragen die Kinderzulagen aktuell CHF 200.– und die Ausbildungszulagen CHF 250.– pro Monat (Stand 2024, Änderungen vorbehalten).
Online Services (Connect)
"Connect" ist unser Online-Portal für Arbeitgeber und Partner. Es ermöglicht die papierlose Abwicklung von Mutationen, Lohnmeldungen und mehr. Zugang erhalten Sie auf Anfrage bei unserem Kundendienst.
Bei technischen Problemen mit unserem Partner-Webportal "Connect" wenden Sie sich bitte an unseren Support unter support@ahv-aihk.ch oder telefonisch an die angegebene Support-Nummer.
Kontakt aufnehmen
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
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