Bei einem Umzug ins Ausland meine Sozialversicherungen weiterführen
Wenn Sie die Schweiz verlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige AHV/IV weiterführen, um Beitragslücken zu vermeiden.
Für wen
Personen, die ins Ausland umziehen.
Häufige Fragen
Nein, die Voraussetzung ist, dass Sie direkt vor dem Austritt mindestens 5 Jahre ununterbrochen bei der AHV versichert waren.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
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