Als Rentner im Ausland meine Rente beziehen
Ihre Schweizer Rente kann in der Regel auch ins Ausland ausbezahlt werden. Melden Sie uns Ihren Wohnsitzwechsel frühzeitig.
Für wen
Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben.
Häufige Fragen
Ja, die meisten Rentenbezüger im Ausland müssen periodisch eine Lebensbescheinigung einreichen.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr