Familie & Partnerschaft
Von der Geburt eines Kindes über Heirat bis zu Familienzulagen – wir begleiten Sie in jeder Phase.
Was möchten Sie tun?
Betreuungsentschädigung für ein gesundheitlich beeinträchtigtes Kind beantragen
Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um Ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Sie Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen.
Ein neugeborenes Kind anmelden
Nach der Geburt eines Kindes müssen Sie es für die Familienzulagen anmelden. Dies geschieht in der Regel über den Arbeitgeber.
Eine Adoptionszulage beantragen
Bei der Adoption eines Kindes haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine einmalige Adoptionszulage.
Eine Heirat melden
Eine Heirat kann Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungen haben. Melden Sie die Zivilstandsänderung Ihrer Ausgleichskasse.
Eine Scheidung melden und das Renten-Splitting beantragen
Bei einer Scheidung werden die während der Ehejahre einbezahlten AHV-Beiträge hälftig aufgeteilt (Splitting).
Familienzulagen (Kinder- & Ausbildungszulagen) beantragen
Familienzulagen helfen, die Kosten für den Unterhalt der Kinder zu decken. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen.
Mutterschaftsentschädigung beantragen
Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung für 14 Wochen.
Vaterschaftsentschädigung / Entschädigung des anderen Elternteils beantragen
Beantragen Sie Vaterschaftsurlaub und entsprechende Entschädigung.
Haben Sie Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr