Für wen

Personen, die geschieden werden.

So gehen Sie vor

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    Rechtskräftiges Urteil abwarten: Das Splitting kann erst nach der rechtskräftigen Scheidung beantragt werden.
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    Formular ausfüllen: Füllen Sie den "Antrag auf Einkommensteilung im Scheidungsfall" aus. Idealerweise machen dies beide Ex-Partner gemeinsam.
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    Antrag einreichen: Senden Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie des Scheidungsurteils an uns.
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    Bestätigung erhalten: Nach der Durchführung des Splittings erhalten beide Ex-Partner eine Bestätigung.

Häufige Fragen

Die Summe der Einkommen beider Ehegatten während der Ehejahre wird hälftig geteilt und beiden je einzeln gutgeschrieben.