Eine Scheidung melden und das Renten-Splitting beantragen
Bei einer Scheidung werden die während der Ehejahre einbezahlten AHV-Beiträge hälftig aufgeteilt (Splitting).
Für wen
Personen, die geschieden werden.
So gehen Sie vor
- 1 Rechtskräftiges Urteil abwarten: Das Splitting kann erst nach der rechtskräftigen Scheidung beantragt werden.
- 2 Formular ausfüllen: Füllen Sie den "Antrag auf Einkommensteilung im Scheidungsfall" aus. Idealerweise machen dies beide Ex-Partner gemeinsam.
- 3 Antrag einreichen: Senden Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie des Scheidungsurteils an uns.
- 4 Bestätigung erhalten: Nach der Durchführung des Splittings erhalten beide Ex-Partner eine Bestätigung.
Häufige Fragen
Die Summe der Einkommen beider Ehegatten während der Ehejahre wird hälftig geteilt und beiden je einzeln gutgeschrieben.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
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