Für wen

Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit Kindern.

Häufige Fragen

Kinderzulagen werden bis zum 16. Geburtstag des Kindes ausbezahlt.

Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung (Lehre, Studium), haben Sie Anspruch auf Ausbildungszulagen, längstens bis zum 25. Geburtstag.