Familienzulagen (Kinder- & Ausbildungszulagen) beantragen
Familienzulagen helfen, die Kosten für den Unterhalt der Kinder zu decken. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen.
Für wen
Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit Kindern.
Häufige Fragen
Kinderzulagen werden bis zum 16. Geburtstag des Kindes ausbezahlt.
Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung (Lehre, Studium), haben Sie Anspruch auf Ausbildungszulagen, längstens bis zum 25. Geburtstag.
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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
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