Für wen

Erwerbstätige Mütter nach der Geburt.

So gehen Sie vor

  1. 1
    Anspruch prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Entschädigung erfüllen.
  2. 2
    Antrag durch Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber füllt in der Regel einen Teil des Antrags für Sie aus.
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    Formular ergänzen & einreichen: Vervollständigen Sie den Antrag nach der Geburt des Kindes und reichen Sie ihn bei uns ein.
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    Leistung erhalten: Die Entschädigung wird üblicherweise über Ihren Arbeitgeber ausgezahlt.

Häufige Fragen

Ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt als Selbständigerwerbende bei der AHV versichert waren, haben Sie ebenfalls Anspruch.