Mutterschaftsentschädigung beantragen
Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung für 14 Wochen.
Für wen
Erwerbstätige Mütter nach der Geburt.
So gehen Sie vor
- 1 Anspruch prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Entschädigung erfüllen.
- 2 Antrag durch Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber füllt in der Regel einen Teil des Antrags für Sie aus.
- 3 Formular ergänzen & einreichen: Vervollständigen Sie den Antrag nach der Geburt des Kindes und reichen Sie ihn bei uns ein.
- 4 Leistung erhalten: Die Entschädigung wird üblicherweise über Ihren Arbeitgeber ausgezahlt.
Häufige Fragen
Ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt als Selbständigerwerbende bei der AHV versichert waren, haben Sie ebenfalls Anspruch.
Weiterführende Merkblätter
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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
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