Arbeitsbeginn & Beiträge
Alles rund um den Start ins Berufsleben, Lohnabzüge und die Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
Was möchten Sie tun?
Als Nichterwerbstätige/r Beiträge klären und anmelden
Auch ohne Erwerbseinkommen müssen AHV-Beiträge bezahlt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Dies betrifft z.B. Studierende, Weltreisende oder Frühpensionierte.
Beiträge für geringfügigen Lohn abrechnen
Löhne bis CHF 2'300 pro Jahr und Arbeitgeber sind nicht beitragspflichtig, ausser der Arbeitnehmende verlangt es. Eine Ausnahme bilden Privathaushalte.
Eine AHV-Nummer / einen Versicherungsausweis beantragen
Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, benötigt eine AHV-Nummer. Der Versicherungsausweis bestätigt Ihre Anmeldung bei der AHV.
Meinen Lohn und die Sozialversicherungsabzüge verstehen
Verstehen Sie die verschiedenen Abzüge auf Ihrer Lohnabrechnung und wofür diese Beiträge verwendet werden.
Mich als Selbständigerwerbende/r anmelden
Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden, um Ihre Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Haben Sie Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr