Als Nichterwerbstätige/r Beiträge klären und anmelden
Auch ohne Erwerbseinkommen müssen AHV-Beiträge bezahlt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Dies betrifft z.B. Studierende, Weltreisende oder Frühpensionierte.
Für wen
Nichterwerbstätige Personen wie Studierende (ab 20), Frühpensionierte, Weltreisende.
So gehen Sie vor
- 1 Status prüfen: Klären Sie, ob Sie als nichterwerbstätig beitragspflichtig sind (z.B. als Studierender, Frühpensionär).
- 2 Formular anfordern: Bestellen Sie bei uns das Anmeldeformular für Nichterwerbstätige.
- 3 Anmeldung einreichen: Senden Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen an uns zurück.
- 4 Beiträge bezahlen: Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine Rechnung für Ihre Beiträge.
Häufige Fragen
Melden Sie sich bei uns, sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder Ihr Studium beginnen, spätestens jedoch im Januar des Jahres, in dem Sie 21 Jahre alt werden.
Ohne Anmeldung entstehen Beitragslücken, die später zu einer tieferen Rente führen können.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
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Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr