Beiträge für geringfügigen Lohn abrechnen
Löhne bis CHF 2'300 pro Jahr und Arbeitgeber sind nicht beitragspflichtig, ausser der Arbeitnehmende verlangt es. Eine Ausnahme bilden Privathaushalte.
Für wen
Arbeitnehmende mit geringem Einkommen, Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Ja, im vereinfachten Abrechnungsverfahren für Privathaushalte müssen Beiträge ab dem ersten Franken Lohn bezahlt werden.
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