Mich als Selbständigerwerbende/r anmelden
Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden, um Ihre Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Für wen
Personen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
So gehen Sie vor
- 1 Status prüfen: Prüfen Sie anhand der Kriterien, ob Sie als selbständigerwerbend gelten.
- 2 Anmeldung vorbereiten: Sammeln Sie Nachweise Ihrer Selbständigkeit (z.B. Rechnungen, Firmen-Website, Mietvertrag für Geschäftsräume).
- 3 Formular einreichen: Füllen Sie das Formular "Anmeldung für Selbständigerwerbende" aus und reichen Sie es mit den Nachweisen ein.
- 4 Entscheid abwarten: Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie als selbständigerwerbend anerkannt sind.
Häufige Fragen
Kriterien sind u.a. das Handeln in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, das Tragen des wirtschaftlichen Risikos und die Unabhängigkeit in der Arbeitsorganisation. Wir prüfen Ihren Status bei der Anmeldung.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
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