Todesfall eines Angehörigen
Wir unterstützen Sie in einer schwierigen Zeit mit Informationen zu Hinterlassenenleistungen.
Was möchten Sie tun?
Einen Todesfall melden
Melden Sie den Todesfall eines Angehörigen der Ausgleichskasse, um die laufenden Renten zu stoppen und Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen zu prüfen.
Hinterlassenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) beantragen
Nach einem Todesfall haben der überlebende Ehepartner und die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Haben Sie Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr