Hinterlassenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) beantragen
Nach einem Todesfall haben der überlebende Ehepartner und die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Für wen
Witwen, Witwer und Waisen.
So gehen Sie vor
- 1 Todesfall melden: Falls noch nicht geschehen, melden Sie den Todesfall bei der zuständigen Ausgleichskasse.
- 2 Anspruch prüfen: Klären Sie ab, ob Sie als Witwe, Witwer oder Waise die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen.
- 3 Formular ausfüllen: Füllen Sie das Formular "Anmeldung für eine Hinterlassenenrente" sorgfältig aus.
- 4 Antrag einreichen & Entscheid erhalten: Reichen Sie den Antrag bei uns ein. Wir prüfen Ihren Anspruch und senden Ihnen den Entscheid zu.
Häufige Fragen
Ja, melden Sie Ihren Anspruch so rasch wie möglich an. Renten können nur für 12 Monate rückwirkend ausbezahlt werden.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
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