Einen Todesfall melden
Melden Sie den Todesfall eines Angehörigen der Ausgleichskasse, um die laufenden Renten zu stoppen und Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen zu prüfen.
Für wen
Hinterbliebene von Versicherten oder Rentenbeziehern.
So gehen Sie vor
- 1 Informationen bereithalten: Halten Sie die AHV-Nummer, den Namen und das Todesdatum der verstorbenen Person bereit.
- 2 Meldung machen: Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich, um den Todesfall zu melden.
- 3 Ansprüche prüfen: Wir informieren Sie, ob Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen bestehen und welche Schritte als Nächstes nötig sind.
Häufige Fragen
Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der verstorbenen Person sowie das Todesdatum.
Haben Sie Fragen zu diesem Anliegen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Direkter Kontakt
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr