Für wen

Hinterbliebene von Versicherten oder Rentenbeziehern.

So gehen Sie vor

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    Informationen bereithalten: Halten Sie die AHV-Nummer, den Namen und das Todesdatum der verstorbenen Person bereit.
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    Meldung machen: Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich, um den Todesfall zu melden.
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    Ansprüche prüfen: Wir informieren Sie, ob Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen bestehen und welche Schritte als Nächstes nötig sind.

Häufige Fragen

Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der verstorbenen Person sowie das Todesdatum.