Neue Regelungen bei der Vaterschaftsentschädigung

Das Parlament hat neue Regelungen für den Bezug der Vaterschaftsentschädigung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • check_circle Tageweiser Bezug des Urlaubs neu möglich.
  • check_circle Flexiblere Einteilung der 14 Taggelder.
  • check_circle Rahmenfrist von 6 Monaten bleibt.
  • check_circle Anmeldung weiterhin via Arbeitgeber.

Flexiblerer Bezug des Urlaubs

Die wichtigste Neuerung betrifft die Flexibilität beim Bezug des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Bisher musste der Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt am Stück bezogen werden. Neu können die 14 Taggelder auch einzeln, tageweise bezogen werden. Dies ermöglicht es Vätern, ihre Anwesenheit zu Hause besser auf die Bedürfnisse der Familie abzustimmen.

Verlängerte Rahmenfrist

Die Rahmenfrist für den Bezug der Taggelder bleibt bei sechs Monaten ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es ist jedoch wichtig, dass alle gewünschten Tage innerhalb dieses Zeitraums bezogen werden, da nicht bezogene Tage verfallen.

Anmeldung und Abwicklung

Die Anmeldung für die Vaterschaftsentschädigung erfolgt weiterhin über den Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse. Wir empfehlen, den Bezug der Urlaubstage frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu planen und zu koordinieren. Die entsprechenden Formulare auf unserer Webseite wurden bereits aktualisiert.

KO

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