Flexiblerer Bezug des Urlaubs
Die wichtigste Neuerung betrifft die Flexibilität beim Bezug des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Bisher musste der Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt am Stück bezogen werden. Neu können die 14 Taggelder auch einzeln, tageweise bezogen werden. Dies ermöglicht es Vätern, ihre Anwesenheit zu Hause besser auf die Bedürfnisse der Familie abzustimmen.
Verlängerte Rahmenfrist
Die Rahmenfrist für den Bezug der Taggelder bleibt bei sechs Monaten ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es ist jedoch wichtig, dass alle gewünschten Tage innerhalb dieses Zeitraums bezogen werden, da nicht bezogene Tage verfallen.
Anmeldung und Abwicklung
Die Anmeldung für die Vaterschaftsentschädigung erfolgt weiterhin über den Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse. Wir empfehlen, den Bezug der Urlaubstage frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu planen und zu koordinieren. Die entsprechenden Formulare auf unserer Webseite wurden bereits aktualisiert.