Was ändert sich genau?
Der Zürcher Kantonsrat hat eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen beschlossen. Die neuen Ansätze gelten ab dem 1. August 2024. Die Kinderzulage für Kinder bis 12 Jahre wird von CHF 200 auf CHF 220 pro Monat erhöht. Für Jugendliche von 12 bis 16 Jahren beträgt die Zulage neu CHF 250.
Die Ausbildungszulage für junge Erwachsene in Ausbildung (16 bis 25 Jahre) wird ebenfalls von CHF 250 auf CHF 280 pro Monat angehoben. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell entlasten und die steigenden Lebenshaltungskosten teilweise kompensieren.
Wer ist betroffen?
Alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen im Kanton Zürich profitieren von dieser Erhöhung. Die Anpassung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, sofern Sie bereits Familienzulagen beziehen.
Was müssen Sie tun?
In der Regel müssen Sie nichts unternehmen. Die Umstellung und die Auszahlung der höheren Beträge erfolgen automatisch ab der Lohnabrechnung für August 2024. Ihr Arbeitgeber wird die neuen Ansätze direkt über die Lohnbuchhaltung umsetzen. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder direkt an uns.