Für wen

Personen ab ca. 50 Jahren, die ihre Pensionierung planen.

So gehen Sie vor

  1. 1
    Informationen einholen: Lesen Sie die relevanten Informationen zur Rentenberechnung.
  2. 2
    Antrag ausfüllen: Füllen Sie den "Antrag auf Rentenvorausberechnung" sorgfältig aus. Je genauer Ihre Angaben, desto präziser die Schätzung.
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    Berechnung erhalten: Wir berechnen Ihre voraussichtliche Rente und senden Ihnen das Ergebnis per Post zu.

Antrag auf Rentenvorausberechnung

Füllen Sie die folgenden Schritte sorgfältig aus.

* Pflichtfelder

Rentenarten

Eine Vorausberechnung gibt Ihnen einen unverbindlichen Überblick über Ihre voraussichtlichen AHV-Leistungen. Wählen Sie, für welche Rentenarten Sie eine Vorausberechnung wünschen.

Gewünschte Rentenarten (mind. eine Auswahl erforderlich)

Vorausberechnung der Leistungen für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall.

Personalien
Zivilstand & Partnerschaften

Frühere Ehen / Partnerschaften

Bitte geben Sie alle früheren Ehen und eingetragenen Partnerschaften an.

Kinder

Bitte alle Kinder aufführen (auch erwachsene und verstorbene). Klicken Sie auf «+ Kind hinzufügen», um ein Kind zu erfassen.

Wohnsitz und Erwerbstätigkeit im Ausland

Damit die schweizerischen Beitragszeiten möglichst genau abgeklärt werden können, sind die Durchführungsstellen der AHV darauf angewiesen, dass Sie Auskunft über die genaue Dauer der Erwerbstätigkeit und des Aufenthalts im Ausland geben.

AHV/IV-Leistungen
Erwerbseinkommen

Falls eine Vorausberechnung der Altersrente gewünscht wird, müssen die späteren Jahreseinkommen geschätzt bzw. hochgerechnet werden.

Angaben zum Erwerbseinkommen

Bei Anstellung: Bruttolohn. Bei Selbstständigkeit: massgebendes Erwerbseinkommen (nach AHV-Abzug). Kein Einkommen: bitte 0 eingeben.

Vollzeit = 100, Teilzeit entsprechend (z.B. 50). Nicht erwerbstätig = 0.

Aktueller bzw. letzter Arbeitgeber

Format: MM.JJJJ (z.B. 01.2020)

Format: MM.JJJJ (z.B. 12.2023)

Flexibler Rentenbezug

Die Standardberechnung umfasst:

  • Den gekürzten ganzen Rentenbetrag bei Rentenvorbezug um 1 und 2 Jahre*
  • Ggf. die Berücksichtigung des Rentenanspruchs des Partners / der Partnerin
  • Den ungekürzten Rentenbetrag im Referenzalter (Alter 65)

* Respektive die maximal mögliche Vorbezugsdauer für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969.

Die Standardberechnung umfasst:

  • Den Rentenbetrag im Referenzalter
  • Den Rentenbetrag mit einem Aufschub von 1 und 2 Jahren
  • Ggf. Berücksichtigung des Rentenanspruchs des Partners / der Partnerin
  • Die Angaben der möglichen Aufschubsdauer und der Erhöhungssätze

Wählen Sie zwischen minimal 12 und maximal 60 Monaten.

* Für Frauen der Jahrgänge 1960–1963 gilt Folgendes:

  • Jahrgang 1960: Referenzalter 64
  • Jahrgang 1961: Referenzalter 64 und 3 Monate
  • Jahrgang 1962: Referenzalter 64 und 6 Monate
  • Jahrgang 1963: Referenzalter 64 und 9 Monate

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 3.04 – Flexibler Rentenbezug.

Bestätigung

Diese Vorausberechnung ist eine Schätzung und unverbindlich. Sie basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und dem geltenden Recht. Die tatsächliche Rentenberechnung erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse und kann von dieser Vorausberechnung abweichen.

Sicherheitshinweis

Die Übermittlung dieses Formulars erfolgt verschlüsselt (HTTPS). Eine Kopie Ihrer Angaben wird Ihnen per E-Mail zugestellt — die E-Mail selbst ist nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Senden Sie daher keine weiteren sensiblen Informationen per E-Mail nach.

Ihr Antrag wurde erfolgreich übermittelt

Vielen Dank! Ihr Antrag für eine Rentenvorausberechnung wurde erfolgreich übermittelt.

  • Bearbeitungszeit: Die Ausgleichskasse AIHK meldet sich in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen mit dem Ergebnis bei Ihnen.
  • Keine weiteren Schritte nötig: Sie müssen nichts weiter unternehmen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Referenznummer unten zur Verfügung.
  • Änderungen: Sollten sich Ihre Angaben ändern, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse AIHK.
Referenznummer:

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Häufige Fragen

Nein, es handelt sich um eine Schätzung. Die definitive Rente kann erst bei der Anmeldung berechnet werden.