Früherfassung
Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren mit dem Ziel, den Eintritt von Invalidität zu verhindern.
Bei folgenden Personen ist eine Meldung sinnvoll:
Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr und bei jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Wenn diese Personen von einer Invalidität bedroht sind, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Eingliederung unterstützt werden.
Bei Erwachsenen: Wenn diese arbeitsunfähig sind oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht werden.
Eine Meldung können einleiten: Die versicherte Person, Familienangehörige, der Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen usw. Sie haben die versicherte Person zu informieren, bevor sie eine Meldung an die IV-Stelle vornehmen.
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