Für wen

Bezüger von IV-Renten mit unzureichendem Einkommen.

Häufige Fragen

Nein, Ergänzungsleistungen sind keine Darlehen, sondern ein rechtlicher Anspruch. Erben müssen aber nach dem Tod des EL-Beziehers Leistungen zurückerstatten, wenn der Nachlass einen Freibetrag übersteigt.